Wir folgen den Empfehlungen des Robert Koch Institutes zur Reduzierung der sozialen Kontakte, daher gelten ab Mittwoch, 16.12.2020 bis auf weiteres folgende Vorsichtsmaßnahmen.
- Für Sie da sind die Service- und Beraterteams in unseren Hauptstellen Meßstetten und Winterlingen mit unveränderten Öffnungszeiten.
- Nachmittags geöffnet sind die Geschäftsstellen Frohnstetten und Nusplingen (auch Mittwoch nachmittags).
- Geschlossen sind die Geschäftsstellen Harthausen, Hartheim, Heinstetten, Oberdigisheim.
- KundenDialogCenter mit erweiterten Servicezeiten von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter der Telefon-Nr. 07431 9499-0.
- Bargeld-Service! Die Bargeldversorgung ist sichergestellt. Auf allen unseren Geschäftsstellen stehen Ihnen wie gewohnt unsere SB-Bereiche und Geldausgabeautomaten rund um die Uhr zur Verfügung. Unsere Geschäftsstellen sind mit persönlichem Service zu den aktuellen Geschäftsszeiten für Sie da!
Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie, unsere Geschäftsstellen nur zu besuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Wir bitten Sie auf jeden Fall von einem Besuch in unseren geöffneten Geschäftsstellen abzusehen, wenn Sie Symptome wie Husten, Atembeschwerden oder Fieber bei sich feststellen und innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatten und/oder sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Sie erreichen unsere Kundenberater telefonisch unter 07431 9499-0 oder nutzen Sie unser Online-Banking und unsere VR-BankingApp.
Haben Sie ein Schließfach?
Winterlingen: Der Zugang zu Ihren Schließfächern in Winterlingen bleibt wie gewohnt weiterhin rund um die Uhr möglich.
Meßstetten: Der Zugang zu Ihren Schließfächern in Meßstetten bleibt ebenfalls weiterhin möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu über unser Kundendialog-Center unter Tel. Nr. 07431 9499-0 einen Termin.
Unser Tipp:
Bezahlen Sie so viel wie möglich bargeldlos mit Ihrer girocard oder Kreditkarte. Gerade das kontaktlose Bezahlen ist in der aktuellen Situation das am besten geeignete Verfahren.
Bitte Beachten:
Auch in unseren Räumlichkeiten gilt die Nasen-Mund-Schutzpflicht des Landes Baden-Württemberg.
Bitte halten Sie ausserdem den vorgeschriebenen Mindestabstand, von 1,5 m ein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.