Fernwartung

Was ist der FastViewer?

Mit dieser Software können unsere geschulten Mitarbeiter auf Ihren Bildschirm schauen und Ihnen so eine optimale Hilfestellung geben. Einzelne Bearbeitungsschritte können am PC gezeigt werden und durch gegenseitig eingeräumte Fernsteuerungsrechte gemeinsam Dokumente bearbeitet werden.

Vor dem Download des FastViewer müssen Sie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen anerkennen. Bitte lesen Sie diese vor der Nutzung von TeamViewer ausführlich durch.

Nutzungsbedingungen

 

  1. Der Kunde erlaubt der VR Bank eG Heuberg-Winterlingen auf das Computersystem mittels der Fernwartungssoftware "FastViewer“ zuzugreifen, um im Sinne der Supportfunktion zu handeln.
  2. Die VR Bank eG Heuberg-Winterlingen lässt Fernwartungsarbeiten ausschließlich von spezialisierten Personen durchführen, die an das Bank- und Datengeheimnis gebunden sind.
  3. Der Kunde kann selbst entscheiden, ob die Fernwartung seitens der Bank übernommen wird. Die Fernwartung kann jederzeit durch den Kunden deaktiviert werden.
  4. Zeitpunkt des Zugriffes sowie Dauer des Fernzugriffes kann der Kunde selbst entscheiden.
  5. Die VR Bank eG Heuberg-Winterlingen übernimmt keinerlei Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn ein zeitnaher Fernzugriff im Sinne des Supports erfolgte.
  6. Die VR Bank eG Heuberg-Winterlingen ist berechtigt aber nicht verpflichtet den Fernwartungszugriff zu protokollieren.
  7. Die Verantwortung für eine regelmäßige Datensicherung obliegt dem Kunden. Die VR Bank eG Heuberg-Winterlingen übernimmt keine Haftung für nicht erstellte Datensicherungen oder die dadurch entstandenen Schäden.
  8. Mit dem öffnen der Anwendung FastViewer erkennen Sie die Nutzungsbedingungen an.
  9. Die Übertragung von Daten zwischen Ihrem PC und dem PC des Beraters und umgekehrt ist über FastViewer nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung möglich.