Auslandsreise-Krankenversicherung

Umfassender Schutz bei Auslandsreisen

Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V sind Sie weltweit gut versichert. Diese springt ein, wenn Sie im Urlaub medizinische Hilfe brauchen.  

 

R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung

Im Ausland zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt und nur in Ländern der EU/EWR bzw. in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, Rücktransporte werden gar nicht übernommen. Auch privat Versicherte genießen häufig keinen 100-prozentigen Schutz im Ausland. Die R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung ist für Ihre Reisen eine sinnvolle Ergänzung. Mit ihr sind Sie auf der sicheren Seite. 

Unser spezielles Angebot für unsere Kunden, die ein Girokonto bei uns führen. Die R+V Auslandsreise-Krankenversicherung Dauerpolice 10,00 € für Einzelpersonen und 25,00 € für Familien.

 

Ihre Vorteile mit der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V erstattet die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise.

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Arznei- und Heilmittel
  • Hilfsmittel (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Reparatur von Zahnersatz
  • Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
  • Bestattungs- oder Überführungskosten bis 12.000 Euro
     

Dauer des Versicherungsschutzes und Gültigkeit

Die Versicherung gilt weltweit jeweils für ein Kalenderjahr. Wenn Sie jedoch über den Jahreswechsel verreisen, ist der Vertrag auch für die Dauer dieser Reise im Folgejahr noch gültig. Bei jeder Reise sind die ersten 45 Tage versichert, unabhängig davon, wie viele Reisen Sie im Jahr unternehmen. Sie können gegen einen Zusatzbeitrag auch eine Verlängerung der Versicherungsdauer über 45 Tage hinaus vereinbaren – und das bis insgesamt zwei Jahre.

 

Auslandsreise-Krankenversicherungen im Überblick

R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen

In Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, erhalten gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse keine Leistungen. Auch in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder bei Auslandsreisen innerhalb der EU bleiben Urlauber bei Erkrankungen oft auf einem Teil der Kosten sitzen. Das kann im Einzelfall erhebliche Zuzahlungen, beispielsweise bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten bedeuten. Rücktransporte werden gar nicht übernommen. Auch privat Versicherte genießen häufig keinen 100-prozentigen Schutz im Ausland.

Ihre Vorteile mit den R+V-Auslandsreise-Krankenversicherungen

Die Auslandsreise-Krankenversicherungen der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise.

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • Arznei- und Heilmittel
  • Hilfsmittel (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Reparatur von Zahnersatz
  • Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland
  • Bestattungs- oder Überführungskosten 

Dauer des Versicherungsschutzes und Gültigkeit

Die R+V bietet verschiedene Auslandsreise-Krankenversicherungen mit gleichen Leistungen, aber unterschiedlichen Vertragslaufzeiten:

  • Die Kalenderjahrespolicen gelten weltweit jeweils für ein Kalenderjahr. Wenn Sie jedoch über den Jahreswechsel verreisen, ist der Vertrag auch für die Dauer dieser Reise im Folgejahr noch gültig.
  • Für unkomplizierten, andauernden Versicherungsschutz stehen Ihnen die Tarife FernWeh und FernWeh Familie zur Verfügung. Diese verlängern sich automatisch von Jahr zu Jahr.

Allgemein gilt: Bei jeder Reise sind die ersten 45 Tage versichert, unabhängig davon, wie viele Reisen Sie im Jahr unternehmen. Sie können gegen einen Zusatzbeitrag auch eine Verlängerung der Versicherungsdauer über 45 Tage hinaus vereinbaren – und das bis insgesamt zwei Jahre.

Konditionen

Beiträge zu den Auslandsreise-Krankenversicherungen

Bei den Auslandsreise-Krankenversicherungen richtet sich der Beitrag nach dem Alter der zu versichernden Person. Familien können sich zu einem günstigen Beitrag versichern. Reisen über 45 Tage hinaus können gegen Mehrbeitrag versichert werden.

Beiträge für Reisen bis 45 Tage

Personengruppe Kalenderjahrespolice 2017
Beitrag pro Kalenderjahr für Girokontoinhaber
Kalenderjahrespolice 2017 Beitrag pro Kalenderjahr ohne Girokonto
Einzelperson bis 64 Jahre1 10,00 EUR 13,50 EUR
Einzelperson ab 65 Jahre1 10,00 EUR 65,00 EUR
Familie 25,00 EUR 34,50 EUR2

Wenn Sie länger als 45 Tage am Stück verreisen möchten, können Sie Ihren Krankenversicherungsschutz durch einen zusätzlichen Beitrag auf bis zu 730 Tage verlängern.

Rechenbeispiele für Reisen mit einer Dauer ab 46 Tagen

Personengruppe Verlängerungsbeitrag ab dem 46. Reisetag
Einzelperson bis 64 Jahre1 2,75 EUR pro Tag
Einzelperson ab 65 Jahre1 6,50 EUR pro Tag
Familie Kein Familienbeitrag. Beitrag pro Person und Tag 2,75 EUR

Unfallversicherung

Gut versichert – auch bei Unfällen im Ausland

Wenn Sie nur eine gesetzliche Unfallversicherung haben, sind Sie bei Unfällen im Ausland nicht ausreichend versichert. Damit Sie Ihren Urlaub genießen können, bietet Ihnen die R+V Krankenversicherung AG zur R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung eine spezielle Auslandsreise-Unfallversicherung an, die Sie mit der Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen können.

Beiträge zur Auslandsreise-Unfallversicherung

Bei Reisen bis 45 Tage mit Beginn im Kalenderjahr 2018

Personengruppe Zusätzlicher Beitrag* Beitrag aufgeschlüsselt
Gesamter Beitrag Auslandsreise-Krankenversicherung und -Unfallversicherung
Einzelperson bis 64 Jahre1 2,79 EUR
14,50 EUR für die Krankenversicherung +
2,79 EUR für die Unfallversicherung
17,29 EUR
Einzelperson ab 65 Jahre1 2,79 EUR
65,00 EUR für die Krankenversicherung +
2,79 EUR für die Unfallversicherung
67,79 EUR
Familie2 5,58 EUR
34,50 EUR für die Krankenversicherung +
5,58 EUR für die Unfallversicherung
40,08 EUR

*Bei Reisen über 45 bis 730 Tage müssen Sie zusätzlich einen einmaligen Versicherungsbeitrag für die Auslandsreise-Unfallversicherung zahlen.

Rechenbeispiele für Reisen mit einer Dauer ab 46 Tagen mit Unfallversicherung

Personengruppe Zusätzlicher Verlängerungsbeitrag für die Unfallversicherung Beitrag aufgeschlüsselt
Einzelperson bis 64 Jahre1 2,77 EUR
16,25 EUR Krankenversicherung inkl. Verlängerungsbeitrag +
2,79 EUR für die Unfallversicherung +
2,77 EUR Verlängerungsbeitrag für die Unfallversicherung
Einzelperson ab 65 Jahre1 4,44 EUR
71,50 EUR Krankenversicherung inkl. Verlängerungsbeitrag +
2,79 EUR für die Unfallversicherung +
4,44 EUR Verlängerungsbeitrag für die Unfallversicherung
Familie2 5,54 EUR pauschal 34,50 EUR + 2,75 Euro pro Tag und Person
5,58 EUR für die Unfallversicherung +
5,54 EUR Verlängerungsbeitrag für die Unfallversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung als Kalenderjahrespolice

Die R+V Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie auch als Kalenderjahrespolice nach Tarif JR (Versicherungsschutz für das laufende Kalenderjahr) sowie in Kombination mit einer Unfallversicherung abschließen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Bankberater.

Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung

An wen kann ich mich wenden, wenn im Ausland plötzlich ein Notfall eintritt, beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt?

Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die Sie rund um die Uhr erreichen können:

Telefon: +49 (0) 611 533-6290
Fax: +49 (0) 611 533-6400
E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de

Ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung auch sinnvoll, wenn ich privat krankenversichert bin?

Ja, denn über die Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten bzw. einen eventuellen Selbstbehalt einzusparen, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland versichert.

Worauf muss ich achten, damit ich die Versicherungsleistung problemlos beantragen kann?

Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:

  • Name und Anschrift des Ausstellers,
  • Ausstellungsdatum,
  • Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten,
  • Diagnose.

Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen sollte auf dem Beleg außerdem vermerkt sein:  

  • Beschreibung der ärztlichen Leistung,
  • Behandlungskosten,
  • Behandlungsdaten.

Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:

  • Rezept mit Art und Menge des Produktes,
  • Preis,
  • Kaufdatum,
  • Quittung.

Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:

  • Aufnahme- und Entlassungsdatum,
  • Krankheitsbezeichnung,
  • Beschreibung der Leistungen.

Reichen Sie die Belege zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Schicken Sie dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG.

  1. Eintrittsalter: Aktuelles Kalenderjahr minus Geburtsjahr.